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Das Portal für Hotelentwicklungen und Transaktionen
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2012

Wir machen es uns zur Aufgabe Sie aktuell und schnell über interessante Branchen-News und -Projekte zu unterrichten.
 
NEWSFLASH 20/05/2012
Allgemeine GeschÄftsbedingungen
  HOTEL INDUSTRY BOOK
Lieferanten, Dienstleister, Bezugsquellen...


  PRESSESERVICE
Pressemitteilung, Informationen,
Wissenswertes...

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von
Mietern/Pächtern, Betreibern, Hotelimmobilien und Grundstücken

1. Nachweis von Interessenten
Alle von uns benannten Interessenten gelten als nachgewiesen, wenn Kauf-, Miet-, Pacht-, Betreiberverträge, Franchise- oder Liefervereinbarungen mit diesen Unternehmen zustande kommen.

2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger unseres Angebotes die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Projekts, bzw. Objekts bereits bekannt, hat er dies uns innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt das Angebot als nachgewiesen und dem Empfänger als unbekanntes Angebot.

3. Angebote und Verträge
Unsere Angebote sind freibleibend und nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind daher vertraulich zu behandeln. Bei der Weitergabe des Angebots an Dritte, ohne unsere schriftliche Zustimmung, haften Empfänger und Weitergeber gemeinschaftlich für alle Schäden.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich von uns bestätigt werden.

4. Provisionen uns Auslagenerstattung
Bei notariellem Vertragsabschluß erheben wir vom Auftraggeber (Käufer, bzw. Verkäufer, Mieter/Pächter, bzw. Vermieter/Verpächter, Besitzer bzw. Betreiber; usw.) eine Provision, die bei notariellem Vertragsabschluss fällig und zahlbar ist. Die Provision wird am Tage des Zustandekommens des Vertrags fällig, zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellung.
Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der Vertrag zu den Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen; desgleichen wenn ein Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung stattfindet.

Die Provision ist auch dann verdient, wenn der Abschluss eines Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt und/oder zu anderen Bedingungen erfolgt. Ferner, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Miete statt Kauf, Kauf statt Miete, Managementvertrag statt Miete, usw.)

Wir behalten uns eine Auslagenerstattung vor, auch bei Nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses. Vertragswidriges Verhalten des Auftragsgebers, welches das Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt uns ausdrücklich zum Ersatzansprüchen gegen Einzelnachweis.
Eine entgeltliche Tätigkeit für beide Vertragsparteien ist uns ausdrücklich gestattet.

5. Kauf/Verkauf von Hotelimmobilen und Grundstücken
Die Provision beträgt für den Auftraggeber 3 (drei) Prozent des beurkundeten Kaufpreises oder des Leistungswertes, zzgl. gesetzl. MwSt.
Dies gilt auch für die Übernahme von Verbindlichkeiten und Bürgschaften sowie für nachgewiesene Beteiligungen oder Vertragsabschlüsse über Waren, Inventar und sonstige Leistungen, die auf unserer Tätigkeit beruhen.

6. Vermietung und Verpachtung von Hotelimmobilien
Dem Auftraggeber werden bei Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages 2 (zwei) Monatsmieten in Rechnung gestellt, jeweils zzgl. gesetzl. MwSt.
Bei Vormietsrecht und Optionsrecht sind, unabhängig von der Dauer: 1 (eine) Monatsmiete, zzgl. gesetzl. MwSt., fällig.

Durch miet-/pachtfreie Zeiten wird die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Provisionsanspruchs nicht reduziert. Während der miet-/pachtfreien Zeiten ist die Miete anzusetzen, die im Anschluss an die Mietfreiheit vereinbart ist.

Bei der Vereinbarung einer Staffelmiete/-pacht ist die Durchschnittsmiete/-pacht über die gesamte Vertragslaufzeit als Bemessungsgrundlage für die Provision massgebend.

7. Managementverträge für Hotelbetriebe
Bei der Vereinbarung eines Managementvertrages durch unsere Vermittlung ist eine Provision von € 1.000 (eintausend) pro Hotelzimmer, zzgl. gesetzl. MwSt, durch den Auftraggeber zu zahlen.

8. Lizenzverträge für Hotelbetriebe
Bei der Vermittlung eines Lizenzvertrages ist eine Provision von € 250 (zweihundertfünfzig) pro Hotelzimmer, zzgl. gesetzl. MwSt, durch den Auftraggeber zu zahlen.

9. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist grundsätzlich bereit, dem Vermittler ausreichende Informationen und Unterlagen, Pläne und sonstige Dokumente zur Verfügung zu stellen, die dieser für die Erstellung eines Projektexposés, für Präsentationen und Einleitungen von Vertragsverhandlungen, benötigt.
Genauso wie der Vermittler über alle Tätigkeiten und Resonanzen zeitnah informiert, hat der Auftraggeber den Vermittler über alle Gespräche und Verhandlungen mit Interessenten zeitnah auf dem Laufenden zu halten.

Bei Nachweis der Vermittlung haben wir einen Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.

Vor Vertragsabschluß hat der Verkäufer/Verpächter uns die Vertragspartner bekannt zu geben und uns unaufgefordert und unverzüglich eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden zu überlassen.

Der Verkäufer/Verpächter hat uns unverzüglich zu informieren, wenn der Auftrag nicht weiter verfolgt werden soll.

10. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für alle uns erteilten Auskünfte allein verantwortlich. Sollten die Auskünfte unrichtig sein und wir deshalb auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von jenen Ansprüchen freizustellen.

11. Haftung des Vermittlers
Unsere weitergegebenen Informationen basieren ausschließlich auf Angaben des Anbieters, für deren Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen. Die Nachweise sind freibleibend.

Fehlende oder falsche Angaben haben keine Annullierung oder Rückabwicklung des Verkaufs, der Vermietung, bzw. Verpachtung zur Folge. Ferner bilden sie keine Rechtsgrundlage für etwaige Schadenersatzansprüche.

Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben gegenüber dem Verkäufer/Verpächter und dem Käufer/Pächter/Betreiber/Lizenzgeber ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Insbesondere können wir keine Haftung für die Erreichung der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele übernehmen.

Zwischenzeitlicher Verkauf, Vermietung und Verpachtung sind vorbehalten.

12. Speicherung von Daten
Der Auftraggeber ist mit der Speicherung der von uns ihm mitgeteilten Einzelheiten in unseren Dateien einverstanden.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermittlers.

14. Sonstiges
Für den Vertragsabschluss gelten die vorstehenden Bedingungen. Auch wenn der Vertragspartner über eigene Geschäftsbedingungen verfügt, die unseren widersprechen, gelten dennoch unsere Bedingungen als vereinbart.

 
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