Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Vermittlung von
Mietern/Pächtern, Betreibern, Hotelimmobilien und Grundstücken
1. Nachweis von Interessenten
Alle von uns benannten Interessenten gelten als nachgewiesen,
wenn Kauf-, Miet-, Pacht-, Betreiberverträge, Franchise-
oder Liefervereinbarungen mit diesen Unternehmen zustande
kommen.
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger unseres
Angebotes die Verkäuflichkeit
bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Projekts, bzw. Objekts
bereits bekannt, hat er dies uns innerhalb von 7 Tagen schriftlich
mitzuteilen. Ansonsten gilt das Angebot als nachgewiesen und
dem Empfänger als unbekanntes Angebot.
3. Angebote und Verträge
Unsere Angebote sind freibleibend und nur für den Empfänger bestimmt.
Sie sind daher vertraulich zu behandeln. Bei der Weitergabe des Angebots an
Dritte, ohne unsere schriftliche Zustimmung, haften Empfänger und Weitergeber
gemeinschaftlich für alle Schäden.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere
schriftliche Bestätigung verbindlich.
Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich
von uns bestätigt werden.
4. Provisionen uns Auslagenerstattung
Bei notariellem Vertragsabschluß erheben wir vom Auftraggeber (Käufer,
bzw. Verkäufer, Mieter/Pächter, bzw. Vermieter/Verpächter, Besitzer
bzw. Betreiber; usw.) eine Provision, die bei notariellem Vertragsabschluss
fällig und zahlbar ist. Die Provision wird am Tage des Zustandekommens
des Vertrags fällig, zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellung.
Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der Vertrag zu den Bedingungen
abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen; desgleichen wenn ein
Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung stattfindet.
Die Provision ist auch dann verdient, wenn der Abschluss eines
Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt und/oder zu anderen
Bedingungen erfolgt. Ferner, wenn ein anderer als der ursprünglich
vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Miete statt Kauf,
Kauf statt Miete, Managementvertrag statt Miete, usw.)
Wir behalten uns eine Auslagenerstattung vor, auch bei Nichtzustandekommen
eines Vertragsabschlusses. Vertragswidriges Verhalten des Auftragsgebers,
welches das Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt
uns ausdrücklich zum Ersatzansprüchen gegen Einzelnachweis.
Eine entgeltliche Tätigkeit für beide Vertragsparteien ist uns ausdrücklich
gestattet.
5. Kauf/Verkauf von Hotelimmobilen und Grundstücken
Die Provision beträgt für den Auftraggeber 3 (drei) Prozent des beurkundeten
Kaufpreises oder des Leistungswertes, zzgl. gesetzl. MwSt.
Dies gilt auch für die Übernahme von Verbindlichkeiten und Bürgschaften
sowie für nachgewiesene Beteiligungen oder Vertragsabschlüsse über
Waren, Inventar und sonstige Leistungen, die auf unserer Tätigkeit beruhen.
6. Vermietung und Verpachtung von Hotelimmobilien
Dem Auftraggeber werden bei Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages 2 (zwei) Monatsmieten
in Rechnung gestellt, jeweils zzgl. gesetzl. MwSt.
Bei Vormietsrecht und Optionsrecht sind, unabhängig von der Dauer: 1 (eine)
Monatsmiete, zzgl. gesetzl. MwSt., fällig.
Durch miet-/pachtfreie Zeiten wird die Bemessungsgrundlage
zur Berechnung des Provisionsanspruchs nicht reduziert. Während
der miet-/pachtfreien Zeiten ist die Miete anzusetzen, die im
Anschluss an die Mietfreiheit vereinbart ist.
Bei der Vereinbarung einer Staffelmiete/-pacht ist die Durchschnittsmiete/-pacht über
die gesamte Vertragslaufzeit als Bemessungsgrundlage für
die Provision massgebend.
7. Managementverträge für Hotelbetriebe
Bei der Vereinbarung eines Managementvertrages durch unsere Vermittlung ist
eine Provision von € 1.000 (eintausend) pro Hotelzimmer, zzgl. gesetzl.
MwSt, durch den Auftraggeber zu zahlen.
8. Lizenzverträge für Hotelbetriebe
Bei der Vermittlung eines Lizenzvertrages ist eine Provision von € 250
(zweihundertfünfzig) pro Hotelzimmer, zzgl. gesetzl. MwSt, durch den Auftraggeber
zu zahlen.
9. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist grundsätzlich bereit, dem Vermittler ausreichende
Informationen und Unterlagen, Pläne und sonstige Dokumente zur Verfügung
zu stellen, die dieser für die Erstellung eines Projektexposés,
für Präsentationen und Einleitungen von Vertragsverhandlungen, benötigt.
Genauso wie der Vermittler über alle Tätigkeiten und Resonanzen zeitnah
informiert, hat der Auftraggeber den Vermittler über alle Gespräche
und Verhandlungen mit Interessenten zeitnah auf dem Laufenden zu halten.
Bei Nachweis der Vermittlung haben wir einen Anspruch auf Anwesenheit
bei Vertragsabschluss.
Vor Vertragsabschluß hat der Verkäufer/Verpächter
uns die Vertragspartner bekannt zu geben und uns unaufgefordert
und unverzüglich eine Vertragsabschrift einschließlich
aller Nebenabreden zu überlassen.
Der Verkäufer/Verpächter hat uns unverzüglich
zu informieren, wenn der Auftrag nicht weiter verfolgt werden
soll.
10. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für alle uns erteilten Auskünfte allein verantwortlich.
Sollten die Auskünfte unrichtig sein und wir deshalb auf Schadenersatz
in Anspruch genommen werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von
jenen Ansprüchen freizustellen.
11. Haftung des Vermittlers
Unsere weitergegebenen Informationen basieren ausschließlich auf Angaben
des Anbieters, für deren Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen.
Die Nachweise sind freibleibend.
Fehlende oder falsche Angaben haben keine Annullierung oder
Rückabwicklung des Verkaufs, der Vermietung, bzw. Verpachtung
zur Folge. Ferner bilden sie keine Rechtsgrundlage für etwaige
Schadenersatzansprüche.
Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und
Vollständigkeit der Angaben gegenüber dem Verkäufer/Verpächter
und dem Käufer/Pächter/Betreiber/Lizenzgeber ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
Insbesondere können wir keine Haftung für die Erreichung der wirtschaftlichen
und steuerlichen Ziele übernehmen.
Zwischenzeitlicher Verkauf, Vermietung und Verpachtung sind
vorbehalten.
12. Speicherung von Daten
Der Auftraggeber ist mit der Speicherung der von uns ihm mitgeteilten Einzelheiten
in unseren Dateien einverstanden.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermittlers.
14. Sonstiges
Für den Vertragsabschluss gelten die vorstehenden Bedingungen. Auch wenn
der Vertragspartner über eigene Geschäftsbedingungen verfügt,
die unseren widersprechen, gelten dennoch unsere Bedingungen als vereinbart. |